
Von einem abhängigen Unternehmen spricht man gemäß § 17 AktG bei einem rechtlich selbständigen Unternehmen (Aktiengesellschaft oder KG auf Aktien), auf das ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Beispiel: Die A-GmbH produziert Schrauben. Bisher waren alle Antei...
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Ein abhängiges Unternehmen ist zwar rechtlich ein absolut selbständiges Unternehmen, jedoch hat eine anderes Unternehmen Einfluss und kann es somit beherrschen.
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